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Staatserbschaften

Das Land Niedersachsen kann entweder gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eines Nachlasses werden. Wenn der Staat Erbe wird, spricht man von einer Staatserbschaft, Fiskuserbschaft oder Fiskalerbschaft. Um die Abwicklung der Staatserbschaften in Niedersachsen kümmert sich das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL). Ist im Nachlass Grundbesitz vorhanden, verwerten wir diesen.

Fragen und Antworten zu Staatserbschaften

Wann und wie entsteht eine Staatserbschaft?

Können Nachlassgläubiger Forderungen gegenüber dem Staat erheben?

Kann eine Staatserbschaft aufgehoben werden?

Welche Möglichkeiten hat ein Gläubiger, wenn der Schuldner verstorben ist, aber Erben nicht bekannt sind?

Staatserbschaften in der Auktion

Auf den Seiten der Zoll-Auktion, dem virtuellen Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden, versteigert das Land Niedersachsen interessante Gegenstände aus Staatserbschaften.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gern. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung vornehmen können, und regen an, bei Bedarf mit einem Rechtsanwalt oder Notar Kontakt aufzunehmen.

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