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Nachprüfungsstelle nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften ist die zuständige Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A, Abschnitt 1 für das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN).

Bei nationalen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Bauleistungen unterhalb des geltenden EU-Schwellenwertes, die vom SBN durchgeführt werden, können sich Unternehmen an die Nachprüfungsstelle wenden, wenn sie Verstöße gegen die vor genannten Vergabebestimmungen annehmen.

Die Nachprüfungsstelle prüft auf Antrag, ob die Vergabebestimmungen von dem zuständigen Bauamt des SBN eingehalten worden sind. Sie kann auf die Ausschreibung oder das Vergabeverfahren bis zur Auftragserteilung Einfluss nehmen, um ein vorschriftsmäßiges Verfahren sicherzustellen.

In der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen ist nach § 21 VOB/A die Nachprüfungsstelle anzugeben. Die Tätigkeit der Nachprüfungsstelle ist gebührenfrei.

Kontakt

Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften
Waterloostraße 4
30169 Hannover
Tel.: 0511 101-2340

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