Immobiliengesuche
Das Land Niedersachsen darf Grundstücke und Immobilien nur erwerben, wenn sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Wenn sich der Bedarf nicht aus dem Bestand decken lässt, muss das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) Grundstücke bzw. Immobilien ankaufen. Das NLBL kauft entweder ein Grundstück an, um darauf einen Neubau zu errichten – zum Beispiel für ein Polizeikommissariat, Gefängnis oder Universitätsinstitut. Oder wir kaufen ein bestehendes Gebäude, das beispielsweise als Finanzamt oder Katasteramt genutzt werden soll. Welche Variante wir wählen, richtet sich nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Darüber hinaus kauft das NLBL Flächen für den Naturschutz oder den Küstenschutz an, wenn das Land sie zur Aufgabenerfüllung benötigt.