Richtlinien und Ergänzungsbestimmungen
Zuwendungsbau
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen stellen oftmals Fördermittel für Bauprojekte privater und öffentlicher Zuwendungsempfänger bereit. Das ist dann der Fall, wenn die Bauprojekte im öffentlichen Förderinteresse liegen.
Förderbereiche des Bundes sind zum Beispiel
- Projekte überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (unter anderem der Handwerkskammern),
- Projekte von Forschungseinrichtungen,
- denkmalgeschützte Bauwerke,
- nationale Projekte des Städtebaus wie Rathäuser, Grünanlagen, Kulturbauten und Fachwerkhäuser sowie
- kommunale Projekte aus dem Bereich Sport, Jugend und Kultur.
Förderbereiche des Landes sind zum Beispiel
- kommunale Projekte unter anderem aus dem Bereich Städtebauförderung,
- Investitionsprojekte aus den Bereichen Wirtschaft, Tourismus und Kultur sowie
- Projekte aus verschiedenen Landesministerien (zum Beispiel Museen, Gedenkstätten, Besucher- und Dokumentationszentren, Forschungseinrichtungen).
Damit die Fördermittel sinnvoll eingesetzt werden, wirken das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) und die sieben Bauämter aufgrund ihrer baufachlichen Expertise sowohl in der Antrags- als auch Verwendungsnachweisphase mit.
Ausgewählte Beispiele aus dem Zuwendungsbau
Sanierung des Rathauses Lüneburg und der Pfarrwitwenwohnungen im ehemaligen Franziskanerkloster